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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Leistungsumfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote von Jochen Köhler, Nietzschestr. 42, 65191 Wiesbaden (nachfolgend „Anbieter").

Der Anbieter stellt im Rahmen der Mitgliedschaft regelmäßige Trainingszeiten für Chen-Taiji-Quan, Qigong und Soto-Zen zur Verfügung. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um Kurse im Sinne eines abgeschlossenen Lehrgangs, sondern um offenes, fortlaufendes Training innerhalb der Mitgliedschaft.

Kurse sind hiervon zu unterscheiden: Sie sind Spezialangebote mit festem Beginn, Ende und definiertem Curriculum (z. B. Präventionskurse, Wochenend-Seminare, Pop-Up-Sessions) und werden gesondert ausgeschrieben und abgerechnet.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, telefonisch, persönlich oder über die Website. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Anbieter zustande. Eine Probestunde nach Absprache ist möglich.

§ 3 Mitgliedschaft (Abo) und Trainingsbeitrag

Der monatliche Beitrag für die Teilnahme an den Trainingszeiten ist ein Abonnement (Abo). Mit Abschluss der Mitgliedschaft entsteht eine wiederkehrende monatliche Zahlungspflicht, die so lange besteht, bis das Abo nach den Regeln des § 5 gekündigt wird.

Der Beitrag wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums fällig und in der Regel automatisch über den hinterlegten Zahlungsdienstleister eingezogen. Die jeweils gültigen Preise sind der Website zu entnehmen.

§ 4 Kursgebühren und Kassenerstattung

Für Spezialangebote im Sinne von § 1 (Kurse) gelten gesonderte, im jeweiligen Angebot ausgewiesene Kursgebühren. Sie sind unabhängig vom Mitgliedschafts-Abo und vor Kursbeginn zu entrichten.

Akkreditierung nach § 20 SGB V

Ausgewählte Präventionskurse des Anbieters (insbesondere im Bereich Taiji und Qigong) sind nach § 20 SGB V über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert. Eine Akkreditierung gilt jeweils für einen konkret ausgeschriebenen Kurs mit festem Beginn, fester Teilnehmerzahl und definiertem Curriculum — nicht für das offene Mitgliedschafts-Training.

Höhe der Erstattung

Bei regelmäßiger Teilnahme (in der Regel mindestens 80 % der Kurseinheiten) können Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 80 % der anerkannten Kursgebühr, häufig gedeckelt auf einen Höchstbetrag pro Kurs und auf zwei geförderte Kurse pro Kalenderjahr, beantragen. Die genaue Höhe richtet sich nach den Satzungsleistungen der jeweiligen Krankenkasse; ein Rechtsanspruch gegenüber dem Anbieter besteht nicht.

Was die Kassen als erstattungsfähige Kursgebühr anerkennen

Erstattet wird ausschließlich die im akkreditierten Kurs ausgewiesene Teilnahmegebühr, also der Betrag, der unmittelbar für die Durchführung des zertifizierten Kurses gezahlt wird. Dazu zählen typischerweise:

  • die Kursgebühr selbst für die in der ZPP-Zertifizierung festgelegten Kurseinheiten,
  • ggf. enthaltene Kursmaterialien, sofern sie in der Teilnahmegebühr ausgewiesen und für die Durchführung erforderlich sind.

Nicht erstattungsfähig sind insbesondere:

  • Beiträge zur Mitgliedschaft / zum Abo für offene Trainingszeiten (kein akkreditierter Kurs),
  • Einzelstunden, Privatunterricht und nicht akkreditierte Wochenend-Seminare,
  • Pop-Up-Sessions und sonstige nicht zertifizierte Sonderangebote,
  • Anreise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie zusätzlich erworbene Materialien (z. B. Bücher, Kleidung, Ausrüstung),
  • Mahn-, Storno- oder Verwaltungsgebühren.

Ablauf

Nach erfolgreichem Abschluss des akkreditierten Kurses erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung mit der Kurs- und ZPP-Prüfnummer sowie eine Quittung über die gezahlte Kursgebühr. Beide Dokumente reichen Sie zusammen mit dem Erstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Auszahlung erfolgt direkt von der Krankenkasse an Sie.

Es wird empfohlen, vor der Anmeldung bei der eigenen Krankenkasse die konkrete Höhe und die Voraussetzungen der Bezuschussung zu erfragen.

§ 5 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft (Abo) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht anteilig erstattet, wenn das Training vom Teilnehmer nicht wahrgenommen wird. Für Kurse als Spezialangebote gelten die jeweils in der Ausschreibung genannten Stornobedingungen.

§ 5a Mitgliederbereich, Probezugang und Förder-Abo

Mitgliederbereich. Für Inhaberinnen und Inhaber der Monats-Mitgliedschaft (45 €/Monat) ist der Zugang zum Mitgliederbereich (Kurzvideos, Challenges, Bibliothek, Links, Podcasts, Merchandising) kostenfrei im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Kostenloser Probezugang. Nach Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse kann jede Besucherin/jeder Besucher den Mitgliederbereich einmalig 60 Minuten kostenfrei testen. Nach Ablauf der 60 Minuten endet der Zugang automatisch. Eine erneute Freischaltung desselben Accounts ist nur durch Abschluss eines Förder-Abos oder einer Mitgliedschaft möglich.

Förder-Abo (7 €/Monat). Das Förder-Abo richtet sich an Personen, die ausschließlich den Mitgliederbereich nutzen und Jochens Forschung zu Chen-Taiji-Quan, Resilienz und philosophischen Hintergründen unterstützen möchten. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Das Förder-Abo hat eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten ab Vertragsschluss und verlängert sich danach automatisch um jeweils weitere sechs Monate, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Erinnerung vor Verlängerung. Spätestens fünf Wochen vor jeder automatischen Verlängerung erhalten Förderinnen und Förderer eine E-Mail-Erinnerung mit dem Hinweis auf das bevorstehende Verlängerungsdatum. Ab Zugang dieser Erinnerung haben sie mindestens fünf (5) Tage Zeit, in Textform zu kündigen. Die Kündigung kann jederzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit im Bereich „Mein Bereich" oder per E-Mail an hallo@chen-taiji-wiesbaden.de erklärt werden; sie wirkt zum Ende der laufenden 6-Monats-Periode.

Vorteile des Förder-Abos. Aktive Förderinnen und Förderer erhalten zusätzlich zum vollen Zugang zum Mitgliederbereich einen Nachlass von 10 % auf Merchandising-Artikel sowie auf Einzelunterricht, Wochenend-Seminare und Sonderformate (z. B. Pop-Up-Sessions). Mitglieder mit Monats-Mitgliedschaft erhalten denselben Nachlass.

Preise ohne Mitgliedschaft/Förder-Abo. Personen ohne aktive Mitgliedschaft und ohne aktives Förder-Abo zahlen bei Einzelunterricht, Wochenend-Seminaren und Sonderformaten einen Aufschlag von 15 % auf den jeweils ausgewiesenen Mitglieder-/Förderer-Preis.

Widerruf bei digitalen Inhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher haben das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht. Bei digitalen Inhalten (Probezugang, Mitgliederbereich, Förder-Abo) erlischt das Widerrufsrecht, sobald mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzerin/des Nutzers begonnen wurde und sie/er die Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat. Diese Zustimmung wird vor Aktivierung des Probezugangs bzw. vor Abschluss des Förder-Abos eingeholt.

§ 6 Ausfall von Trainingszeiten

Fällt eine Trainingseinheit aufgrund von Krankheit, Urlaub, Feiertagen oder sonstiger Verhinderung des Anbieters aus, besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin und kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags. Der Anbieter ist bemüht, ausgefallene Einheiten nach Möglichkeit nachzuholen oder durch Ersatztermine abzudecken; eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

§ 7 Teilnahmebescheinigung und ZPP-Nachweis

Für akkreditierte Präventionskurse nach § 20 SGB V stellt der Anbieter nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung mit ZPP-Prüfnummer aus, die Sie zusammen mit der Zahlungsquittung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Voraussetzungen

  • regelmäßige Teilnahme an mindestens 80 % der Kurseinheiten (Nachweis über die geführte Anwesenheitsliste),
  • vollständige Bezahlung der Kursgebühr,
  • vorherige Angabe der erforderlichen Daten (siehe unten).

Erforderliche Daten

Für die Ausstellung der Bescheinigung benötigen wir:

  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift,
  • Name der gesetzlichen Krankenkasse,
  • E-Mail-Adresse für die Zustellung.

Die Daten werden ausschließlich zur Ausstellung der Bescheinigung und zur Erfüllung der ZPP-Dokumentationspflichten verarbeitet (siehe Datenschutzerklärung).

Ausstellung und Versand

Die Bescheinigung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Kursende kostenfrei per E-Mail (PDF) oder auf Wunsch in Papierform übergeben. Eine nachträgliche Ausstellung (z. B. bei Verlust oder verspäteter Anforderung) ist innerhalb von 12 Monaten nach Kursende möglich; hierfür kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Für nicht akkreditierte Angebote (Mitgliedschafts-Training, Einzelstunden, Pop-Up-Sessions) kann auf Wunsch eine einfache Teilnahmebestätigung ohne ZPP-Nummer ausgestellt werden; diese ist nicht von den Krankenkassen erstattungsfähig.

§ 8 Haftung und Gesundheit

Die Teilnahme an Trainingszeiten und Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Anbieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Teilnehmer sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen vor Trainingsbeginn mitzuteilen und im Zweifelsfall ärztlichen Rat einzuholen. Die Inhalte ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung.

§ 9 Bild- und Tonaufnahmen

Bild- oder Tonaufnahmen während des Trainings sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters und aller anwesenden Teilnehmer gestattet.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.